1. Taufschein.
2. Henriette Catharine Braune wurde den 8ten Julius 1812
3. dahier geboren und am 12ten desselben getauft.
4. Vater: Daniel Braune
5. Mutter: Elise Katharine Gabel
6. Pathen: J.W. Kappe, J.P. Hühle, K.M. Weihhard, A.K.
7. Backhaus
8. Die Übereinstimmung dieser Angaben mit dem Kirchenbuche ver-
9. bürgt unter der Bemerkung, daß nach hiesigen Gesetzen zur
10. Kopulation obiger Henriette Braune noch ein kirchlicher Ent-
11. lassungsschein nothwendig ist, welcher, sobald dieselbe ihre
12. Aufnahme im Preußischen durch einen Schein darthut, sogleich
13. und unentgeltich ausgestellt werden wird.
14. Netze, am 15 Mai 1840. Der Pfarrer Scipio.
1. Todesschein
2. Am 20sten April des Jahres 1815 wurde begraben
3. Henrich Böhlen Frau, Elise Catharine, geboren Gabel.
4. Die Übereinstimmung dieser Angaben mit dem Kirchenbuche
5. verbürgt. Netze, am 15 Mai 1840. Der Pfarrer Scipio.
1. Bemerkt wird noch daß der Vater der Henriette Braune, der
2. nicht in hiesigem Orte wohnt, nach mündlichen Erkundigungen noch
3. am Leben ist; da erstere aber illegitim geboren, so wird ein
4. Heirathskonsens vom Vater nicht erforderlich sein.
5. Scipio
Bovenstaande tekst weer omgezet in het Duitse Kurrentschrift ziet er dan als volgt uit:
